Corona-Schutz: Einschränkungen entfallen, Empfehlungen bleiben (Stand 03.04.22)

Mit der seit dem 03. April 2022 geltenden Coronaschutzverordnung für NRW entfallen alle Einschränkungen für die Teilnahme an unseren Bildungsangeboten.

Bitte beachten Sie: Die Landesregierung kann von der Hotspotregelung nach § 28a Abs. 8 IfSG Gebrauch machen und für bestimmte Bereiche/Regionen erneut verbindliche Einschränkungen einführen. Bitte informieren Sie sich stets aktuell, ob und wo Hotspot-Regelungen gelten.

Um Infektionen sowohl mit dem Corona-Virus als auch anderen Kranhkeitserregern zu vermeiden, empfehlen wir nach wie vor, die AHA-Regeln einzuhalten:

  • möglichst 1,5 Meter Abstand zu fremden Personen einhalten
  • die Hust- und Niesetikette beachten (in die Ellenbeuge husten und niesen)
  • regelmäßig und gründlich Hände waschen
  • in geschlossenen Räumen, in denen viele Menschen zusammentreffen und die Mindestabstände zu unbekannten Personen nicht eingehalten werden können, empfehlen wir das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske

Ebenfalls empfehlen wir nach wie vor, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen bzw. die nötigen Auffrischungsimpfungen vornehmen zu lassen. Denn die Impfung ist noch immer der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen.

Weitere Informationen zur Coronaschutzverordnung erhalten Sie im Corona-Portal des Landes NRW.